vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beginn der Verjährungsfrist - Schadenersatzansprüche

RechtsprechungABGBwobl 2001/92wobl 2001, 152 Heft 5 v. 20.5.2001

§ 1489 ABGB:

Die Verjährungsfrist beginnt zwar nicht vor dem tatsächlichen Eintritt der Rechtsgutverletzung (also des „Primärschadens oder Erstschadens“) zu laufen. Mit dessen positiver Kenntnis wird sie aber auch schon dann in Gang gesetzt, wenn der Geschädigte die Höhe seines Schadens noch nicht beziffern kann, ihm noch nicht alle Schadensfolgen bekannt bzw diese auch noch nicht zur Gänze eingetreten sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!