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Mietzinsanhebung - Präklusivfrist - Weitergaberecht

RechtsprechungMRGwobl 2001/1wobl 2001, 5 Heft 1 v. 20.1.2001

§ 12a Abs 2 und 3 MRG:

Die Präklusivfrist für die Mietzinsanhebung des Vermieters wird nur durch die Anzeige nach § 12a Abs 2 MRG in Lauf gesetzt.

Mit einer Vertragsklausel, wonach alle Rechte und Pflichten auf die beiderseitigen Rechtsnachfolger übergehen, wird ein Weitergaberecht eingeräumt, und zwar - zunächst nur vom Wortlaut der Vereinbarung ausgehend - unabhängig davon, ob bei Vertragsabschluss die rechtliche Konsequenz des Ausschlusses einer Mietzinserhöhung nach § 12 Abs 3 MRG aF bzw § 12a MRG absehbar war.

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