vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschaffenheit einer Badegelegenheit (Karanitbelag)

RechtsprechungMRGwobl 2001/3wobl 2001, 6 Heft 1 v. 20.1.2001

§ 16 MRG:

Bei der Beurteilung, ob eine Badegelegenheit dem zeitgemäßen Standard entspricht, ist auf die Förderrichtlinien, die Bestimmungen der Bauvorschriften und die örtlich geltenden Maßstäbe (Verkehrsauffassung) Bedacht zu nehmen.

Nach Ermittlung der im maßgeblichen Zeitpunkt im Wiener Bereich geltenden Förderungsvorschriften und unter Zugrundelegung der getroffenen Feststellungen über die Beschaffenheit des fraglichen Badezimmerwandbelags (Karanitbelag) hat das RekursG erkannt, dass den gesetzlichen Vorschriften durch Herstellung eines dauerhaften, feuchtigkeitsabweisenden und in seinem Aussehen einem Fliesenbelag nahe kommenden Badezimmerwandbelag entsprochen wurde; dabei waren im Wesentlichen Tatsachenfragen zu klären, die der Beurteilung des OGH entzogen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!