§ 12a Abs 3 MRG; § 34 PSG:
Der Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 MRG ist erfüllt, wenn die gesamten Geschäftsanteile an der Mehrheitsgesellschafterin der Mieter-GmbH in eine Privatstiftung eingebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Stifter den Widerruf der Privatstiftung vorbehalten hat und er Letztbegünstigter im Fall einer Abwicklung ist.