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Kosten der Aufzugswartung

RechtsprechungMRGwobl 2000/72wobl 2000, 146 Heft 5 v. 20.5.2000

§ 3 Abs 2 Z 3, § 24, § 37 Abs 1 Z 12 MRG:

Ist ein Aufzug keine Gemeinschaftsanlage iSd § 3 Abs 2 Z 3 und § 24 MRG, sind die Kosten für dessen Wartung und Instandhaltung gemäß der Vereinbarung zu tragen, die der Vermieter mit den Mitgliedern der Nutzungsgemeinschaft geschlossen hat.

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