§ 3 Abs 2 Z 3, § 24, § 37 Abs 1 Z 12 MRG:
Ist ein Aufzug keine Gemeinschaftsanlage iSd § 3 Abs 2 Z 3 und § 24 MRG, sind die Kosten für dessen Wartung und Instandhaltung gemäß der Vereinbarung zu tragen, die der Vermieter mit den Mitgliedern der Nutzungsgemeinschaft geschlossen hat.