§ 16 Abs 8, § 27 Abs 3 MRG:
Vergleichsverhandlungen führen zu einer Ablaufhemmung der Präklusivfrist des § 16 Abs 8 MRG.
Hingegen ist die Bestimmung des § 27 Abs 3 MRG über die Hemmung der Verjährung des Anspruches auf Rückforderung unzulässig eingehobener Mietzinse auf die Präklusivfrist des § 16 Abs 8 MRG nicht analog anzuwenden.