§ 32 Abs 1 WFG 1968; § 1 Abs 2 Z 1 MRG:
Die Verweisungsnorm des § 32 Abs 1 WFG 1968 sieht für die Vermietung von Unterkünften in Heimen (im Gegensatz zu Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten), die mit Förderungsmitteln errichtet wurden, weder die Geltung des MRG noch die Geltung der besonderen Bestimmungen der Abs 2 ff des § 32 WFG 1968 über die Mietzinsbildung vor.