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Führt die Unterlassung des WE-Verwalters, jedem Mit- und Wohnungseigentümer im gemischten MRG-Althaus die jährliche Hauptmietzinsabrechnung zu legen, zu dessen jederzeitiger Abberufung wegen grober Pflichtverletzung?

RechtsprechungWEGwobl 1999/110wobl 1999, 227 Heft 7 und 8 v. 20.7.1999

§ 17, § 18 Abs 1 Z 3, § 19, § 20, § 26 Abs 2 WEG; § 20, § 21, § 37 Abs 3 Z 13 MRG; § 839, § 896, §§ 1002 ff, § 1012 ABGB:

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