§ 1 Abs 5 MRG:
Ein Wirtschaftspark iSd § 1 Abs 5 MRG setzt weder eine Mehrzahl an Grundbuchskörpern noch an Gebäuden voraus.
Die Abgrenzung zwischen einem Wirtschaftspark und einem Einkaufszentrum kann nur mittels der jeweiligen Nutzungsstruktur („Branchenmix“), nicht nach einer mehr oder weniger zentralen Organisationsstruktur gelingen.