vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nebenabrede und unentgeltliches Überlassen einer Hoffläche an einen Mieter zum Parken

RechtsprechungMRGwobl 1999/91wobl 1999, 200 Heft 6 v. 20.6.1999

§ 2 Abs 1 MRG:

Das zwei Jahre nach Anmietung einer Wohnung dem Bestandnehmer vereinbarungsgemäß eingeräumte Recht, im Hof unentgeltlich ein Fahrzeug zu parken, ist eine ungewöhnliche Nebenabrede.

Sie ist keine „Hauptabrede“, weil eine solche Zusage für das Bewohnen der ursprünglich gemieteten Räume nicht erforderlich war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!