§ 12a Abs 1 MRG; § 10 Abs 1 PTSG:
§ 12a Abs 1 MRG setzt einen Mieterwechsel durch einen Veräußerungsvorgang voraus - die Rechtsnachfolge des Erwerbers muß demnach auf einem auf endgültige Eigentumsübertragung gerichteten Rechtsgeschäft beruhen.
Die Ausgliederung der Post war ein Akt der Gesetzgebung; die Rechtsnachfolge nach dem Bund gründet sich demnach nicht auf ein Rechtsgeschäft.