vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Ausbau eines mitvermieteten Dachbodenabteils

RechtsprechungMRGwobl 1999/92wobl 1999, 200 Heft 6 v. 20.6.1999

§ 8 Abs 2 Z 2 und § 18c Abs 2 MRG:

§ 18 c Abs 2 MRG umfaßt nur Mitbenützungsrechte an allgemeinen Teilen der Liegenschaft, nicht Sonderrechte an räumlich abgegrenzten mitvermieteten Räumlichkeiten wie Dachböden oder Kellerräumen.

Im Falle der Bereitstellung eines Ersatzraumes muß der Mieter auch ein ihm zur alleinigen Nutzung überlassenes Dachbodenabteil im Verfahren gem § 37 Abs 1 Z 5 iVm § 8 Abs 2 MRG aufgeben. Ohne Bereitstellung eines Ersatzraumes bleibt nur die Möglichkeit einer Teilkündigung nach § 31 Abs 5 MRG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!