Die Entscheidung des OGH, daß Klavierübungen von täglich vier Stunden noch eine unter nachbarrechtlichen Gesichtspunkten zulässige Immission darstellen, ist auf Kritik gestoßen. Bei einer genauen Subsumtion klavierspielbedingter Immissionen unter § 364 Abs 2 ABGB zeigt sich jedoch, daß der Rechtsprechung im Ergebnis zuzustimmen ist. Denn mehrstündiges Klavierspiel mag zwar eine über das ortsübliche Ausmaß hinausgehende Geräuschkulisse erzeugen, bei Einhaltung der üblichen Ruhezeiten beeinträchtigt es aber die ortsübliche Benutzung der Nachbarwohnung nicht wesentlich. Darüber hinaus versucht der Beitrag die Pflichten des Pianisten zur Anbringung von Lärmschutzmaßnahmen und zur Rücksichtnahme auf kranke Menschen sowie das Problem hellhöriger Wohnungen auszuloten.