§ 15 Abs 1 Z 1 lit c ErbStG:
Wird nicht nur die ideelle Hälfte eines Grundstückes geschenkt, auf dem eine Wohnstätte iSd § 15 Abs 1 Z 1 lit c ErbStG vorhanden ist, sondern ein auch noch aus zwei anderen Bauflächen bestehender gesamter Grundbuchskörper, so fällt die vorliegende Schenkung in ihrer Gesamtheit nicht unter die Steuerbefreiung.