§ 29 MRG; § 1114 ABGB; § 569 ZPO:
Zur Widerlegung der Rechtsvermutung des § 569 ZPO über die stillschweigende Erneuerung eines befristeten Bestandvertrages genügt auch eine im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Endtermin stehende, schon vor Ablauf der Bestandzeit abgegebene, erkennbar eindeutige Ablehnung der Vertragsverlängerung.