§ 27 Abs 1 MRG; § 26 Abs 2 MRG idF vor dem 3. WÄG:
Wegen der fehlenden Nichtigkeitssanktion des § 26 Abs 2 MRG aF befindet sich der Untermieter in derselben Rechtsposition wie ein Hauptmieter im Bereich freier Mietzinsvereinbarungen, wo auch eine Einmalleistung nicht dem § 27 MRG unterstellt werden kann.