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Entgelt für die Benützung eines Teils der Hausfassade

RechtsprechungMRGwobl 1999/6wobl 1999, 18 Heft 1 v. 20.1.1999

§ 25 MRG:

Für mitgemietete Nebenflächen (Teile der Hausfassade) kann ein gesondertes, angemessens Entgelt analog zu § 25 MRG vereinbart werden.

OGH 29. 9. 1998, 5 Ob 232/98y (LGZ Wien 40 R 256/98p; BG Döbling 9 Msch 139/97x) - Zurückweisung des Revisionsrekurses

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