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Prozeßkostenersatz bei richterlicher WE-Begründung

RechtsprechungWEGwobl 1998/155wobl 1998, 239 Heft 7 und 8 v. 20.7.1998

§ 2 Abs 2 Z 2 WEG; § 830 ABGB; §§ 41, 45 ZPO:

Haben die bekl Miteigentümer das Klagebegehren ohne Kostenvorbehalt nach § 45 ZPO nicht sofort (in der ersten Tagsatzung) anerkannt und weder behauptet noch bescheinigt, zur Klagsführung keinen Anlaß gegeben zu haben, ist ein Zuspruch des Kostenersatzes an die unterlegenen Bekl verfehlt.

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