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Realteilung und Begründung von WE

RechtsprechungWEGwobl 1998/156wobl 1998, 239 Heft 7 und 8 v. 20.7.1998

§ 2 Abs 2 Z 2 WEG; § 830 ABGB; § 234 ZPO:

Die Veräußerung einer streitverfangenen Sache (einer geringen Quote des Miteigentumsanteils) hat auf den Prozeß keinen Einfluß. Für die Frage der Aktiv- und Passivlegitimation ist der Zeitpunkt der Streitanhängigkeit entscheidend; für die anderen Entscheidungen (Möglichkeit der WE-Begründung) bleibt es aber bei der Maßgeblichkeit des Zeitpunktes des Schlusses der Verhandlung der Tatsacheninstanz.

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