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Verspätete Vorschreibung der Kanalbenützungsgebühr kein Härtefall (iS NÖ KanalG)

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 1998/85wobl 1998, 125 Heft 4 v. 20.4.1998

§ 5b NÖ KanalG 1977 (§ 21 Abs 2 und Abs 4 letzter Satz MRG):

In der „verspäteten“ Vorschreibung von Kanalbenützungsgebühr liegt kein „Härtefall“ iSd § 5b NÖ KanalG (keine Aussage, ob eine Unbilligkeit vorliegt, aufgrund derer Abgabennachsicht zu gewähren ist).

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