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Voraussetzungen für Anhebungsbegehren nach § 46 a Abs 4 MRG

RechtsprechungMRGwobl 1998/63wobl 1998, 103 Heft 4 v. 20.4.1998

§ 46 a Abs 4 MRG:

Die Zulässigkeit eines „Neuvermietungszuschlages“ von 20 Groschen pro Friedenskrone (§ 16 Abs 1 MG idF vor dem MRÄG) bedeutet nicht, daß ein freier Mietzins iSd § 46a Abs 4 MRG vereinbart werden durfte.

Bei der Beurteilung der Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten kommt es auf die Familienzugehörigkeit neuer Gesellschafter nicht an.

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