§ 14 Abs 3 MRG:
Ein gemeinsamer Haushalt iSd § 14 Abs 3 MRG wird begründet, wenn der Hauptmieter eine eintrittsberechtigte Person auf unbestimmte Zeit in die Haushaltsgemeinschaft aufnimmt. Ein solcher gemeinsamer Haushalt wird nicht schon durch die Aufnahme des Hauptmieters in ein Pflegeheim beendet.