§ 12 Abs 3 MRG aF, § 46 Abs 4 MRG:
Die Einhebung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine OHG fällt unter § 12 Abs 3 MRG aF und nicht unter § 46 Abs 4 MRG. Gegen eine Verfristung einer Mietzinsanhebung gemäß § 12 Abs 3 MRG aF kann auch § 46a Abs 4 MRG keine Abhilfe bieten.