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Mietzinszahlung des „Scheinuntermieters“

RechtsprechungMRGwobl 1998/35wobl 1998, 65 Heft 3 v. 20.3.1998

§ 2 Abs 3 MRG:

Im Falle der Anerkennung des „Scheinuntermieters“ als Hauptmieter gelten dessen Mietzinszahlungen mit Wirkung ex tunc als dem Liegenschaftseigentümer zugeflossen.

OGH 16. 4. 1996, 5 Ob 2057/96b (LGZ Wien 41 R 43/96), EWr I/2/86 sowie OGH 21. 5. 1996, 5 Ob 2112/96s (LGZ Wien 39 R 247/96), EWr I/2/102.

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