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Ersatz von Investitionen durch Nachmieter - Einfluß auf Mietzinshöhe?

RechtsprechungMRGwobl 1998/216wobl 1998, 337 Heft 11 v. 20.11.1998

§ 10 Abs 6 MRG:

Diese Bestimmung setzt die Befriedigung eines nach § 10 Abs 1 MRG berechtigten Ersatzanspruches des früheren Mieters durch den Nachmieter voraus. War hingegen die Amortisationsfrist des § 10 Abs 1 MRG idF des 2. WÄG bereits abgelaufen, ist der durch die vom Vormieter vorgenommenen Investitionen geschaffene Zustand der Wohnung bei der Mietzinsbildung voll zu berücksichtigen.

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