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"Verschweigung" bei Dauertatbeständen

wobl 1997/88wobl 1997, 229 Heft 9 und 10 v. 20.9.1997

§ 33 Abs 1, § 30 Abs 2 Z 4 MRG: Daß der Kündigungsgrund ohne Verzug geltend gemacht werden muß, gilt nicht bei Dauertatbeständen wie der gänzlichen Untervermietung.

OGH 14. 8. 1996, 6 Ob 2147/96w (Zurückweisung der ao Revision gegn LGZ Wien, 40 R 181/96f), EWr I/30/222

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