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Kettenmietvertrag führt zu Mieterwechsel, nicht zu Mitmiete

wobl 1997/87wobl 1997, 229 Heft 9 und 10 v. 20.9.1997

§ 29 MRG: Aus dem Vertragsverhältnis berechtigt und verpflichtet ist jeweils nur der in den jeweiligen Verträgen Genannte. Im Falle von Kettenmietverträgen mit Rollentausch von Hausgenossen ist von einem Mieterwechsel, und nicht vom Eintritt von Mitmietern auszugehen.

OGH 12. 6. 1996, 5 Ob 2133/96d (LGZ Wien, 40 R 172/96), EWr I/29/85 f.

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