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Nicht von einer GBV errichtete, jedoch von einer solchen erworbene mittelbare Werkswohnungen

wobl 1997/59wobl 1997, 186 Heft 7 und 8 v. 20.7.1997

§ 1 Abs 2 Z 2 MRG: Diese Ausnahme vom MRG umfaßt auch die "mittelbaren" Werkswohnungen, die dem Dienstnehmer von einem Dritten über Initiative des Dienstgebers überlassen werden, wenn das Miet- oder Nutzungsverhältnis mit dem Arbeitsverhältnis entsprechend verknüpft wird.

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