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Kündigung/Abberufung des Verwalters einer schlichten Miteigentumsgemeinschaft?

wobl 1997/26wobl 1997, 108 Heft 3 und 4 v. 20.3.1997

§ 836 ABGB; § 18 Abs 1 Z 3 WEG: Die stRsp, an der festzuhalten ist, spricht sich gegen die analoge Anwendung des § 18 WEG auf eine schlichte Miteigentumsgemeinschaft (sogar wenn diese aus WE-Bewerbern besteht) in Ablehnung eines Teils der Lehre aus. Auch wegen der gegenüber WE-Anlagen unterschiedlichen Verwendungsart von "Zinshäusern" in schlichtem Miteigentum kommt eine Analogie zu gewissen Bestimmungen des WEG nicht in Frage; es ist vielmehr ausschließlich das 16. Hauptstück des ABGB anzuwenden.

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