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Richtige Zitierung der verletzten Norm

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2022/160wbl 2022, 544 Heft 9 v. 14.9.2022

§ 44a Z 2 VStG

Gem § 44a Z 2 VStG hat der Spruch, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, zu enthalten. § 44a Z 2 VStG räumt dem Beschuldigten ein Recht darauf ein, dass im Spruch die richtige und nur die richtige verletzte Verwaltungsvorschrift aufscheint (vgl VwGH 25. 4. 2019, Ra 2018/09/0113, mwN).

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