§ 44a Z 1 VStG
Nach der stRsp des VwGH zu § 44a Z 1 VStG hat die Tatumschreibung so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist (vgl dazu etwa VwGH 29. 11. 2021, Ra 2020/11/0134, mwN).