vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuständigkeit zur Nominierung eines Ersatzerwerbers; Schutzzweck der Ersatzerwerbernominierung; Haftung des Vorstands

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2022/155wbl 2022, 530 Heft 9 v. 14.9.2022

§ 62 AktG, § 84 AktG, § 94 AktG, § 95 AktG

Ist für die Zustimmung zur Veräußerung von vinkulierten Aktien nach der Satzung die Hauptversammlung zuständig, so bedarf es auch für die Nominierung eines Ersatzerwerbers gemäß § 62 Abs 3 letzter Satz AktG der entsprechenden Zustimmung der Hauptversammlung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!