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Das Urlaubsrecht im europäischen Wandel – Eine Analyse der EuGH-Judikatur zum Verfall und zur Verjährung von Urlaubsansprüchen sowie zur Urlaubsersatzleistung

AufsätzeUniv.-Ass (Postdoc) MMag. Dr. Diana Niksovawbl 2022, 481 Heft 9 v. 14.9.2022

Die EuGH-Judikatur zum „Verfall“ von Urlaubsansprüchen und zur Urlaubsersatzleistung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat große Wellen geschlagen. Die Rs Schultz-Hoff1)1)EuGH 20.1.2009, C-350/06 und C-520/06 , Schultz-Hoff, ECLI:EU:C:2009:18., KHS2)2)EuGH 22.11.2011, C-214/10 , KHS, ECLI:EU:C:2011:761. und Neidel3)3)EuGH 3.5.2012, C-337/19 , Neidel, ECLI:EU:C:2012:263. zum „Verfall“ von Urlaubsansprüchen im Krankheitsfall des AN, die Rs King4)4)EuGH 29.11.2017, C-214/16 , King, ECLI:EU:C:2017:914. zum „Verfall“ von Urlaubsansprüchen bei der Scheinselbständigkeit sowie die Rs Max-Planck-Gesellschaft5)5)EuGH 6.11.2018, C-684/16 , Max-Planck-Gesellschaft, ECLI:EU:C:2018:874. zum „Verfall“ von Urlaubsansprüchen bei unterbliebener Mitwirkungshandlung des AG beim Urlaubsverbrauch haben in den letzten Jahren im Urlaubsrecht ebenso viel Staub aufgewirbelt wie kürzlich die Rs job-medium GmbH6)6)EuGH 25.11.2021, C-233/20 , job-medium GmbH, ECLI:EU:C:2021:960. bei der Urlaubsersatzleistung. Ein Ende ist aber nicht in Sicht. Derzeit sind drei weitere Verfahren zum „Erlöschen“ von Urlaubsansprüchen beim EuGH anhängig.7)7)Vorabentscheidungsersuchen des BAG vom 26.2.2021, C-120/21 , LB; Vorabentscheidungsersuchen des BAG vom 16.10.2020, C-727/20 , AR; Vorabentscheidungsersuchen des BAG vom 16.10.2020, C-518/20 , XP. Der vorliegende Beitrag analysiert die bisherige EuGH-Judikatur und untersucht deren Auswirkungen auf das österr UrlG, insb § 4 Abs 5 UrlG und § 10 Abs 2 UrlG.

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