Die EuGH-Judikatur zum „Verfall“ von Urlaubsansprüchen und zur Urlaubsersatzleistung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat große Wellen geschlagen. Die Rs Schultz-Hoff1), KHS2) und Neidel3) zum „Verfall“ von Urlaubsansprüchen im Krankheitsfall des AN, die Rs King4) zum „Verfall“ von Urlaubsansprüchen bei der Scheinselbständigkeit sowie die Rs Max-Planck-Gesellschaft5) zum „Verfall“ von Urlaubsansprüchen bei unterbliebener Mitwirkungshandlung des AG beim Urlaubsverbrauch haben in den letzten Jahren im Urlaubsrecht ebenso viel Staub aufgewirbelt wie kürzlich die Rs job-medium GmbH6) bei der Urlaubsersatzleistung. Ein Ende ist aber nicht in Sicht. Derzeit sind drei weitere Verfahren zum „Erlöschen“ von Urlaubsansprüchen beim EuGH anhängig.7) Der vorliegende Beitrag analysiert die bisherige EuGH-Judikatur und untersucht deren Auswirkungen auf das österr UrlG, insb § 4 Abs 5 UrlG und § 10 Abs 2 UrlG.