§ 1152 ABGB, § 2 Abs 1 AZG
Duscht ein Arbeitnehmer (Krankenpflegerin) nach Ende des Dienstes am Arbeitsort ohne dass es vom Arbeitgeber angeordnet wurde oder aus hygienischen Gründen erforderlich ist, ist diese Zeit nicht als Arbeitszeit abzugelten.
OGH, 30.03.2022, 8 ObA 14/22z