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Scheidung; Aufteilung der ehelichen Ersparnisse; Stehen-gelassene Gewinne des Alleingesellschafters; Vollausschüttungsgebot

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2022/120wbl 2022, 411 Heft 7 v. 28.7.2022

§ 82 GmbHG, § 82 EheG, § 83 EheG, § 94 ABGB

Der Anspruch auf Vollausschüttung gehört nicht zu den ehelichen Ersparnissen.

Ob eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit besteht, die nicht ausgezahlten Gewinne im Unternehmen „stehen zu lassen“, ist für die Einbeziehung in die Aufteilungsmasse solange nicht relevant, als keine Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Vorgangsweise bestehen.

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