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Unzulässigkeit der amtswegigen Löschung zwar überholter, jedoch vormals zulässiger und wirksamer konstitutiver Eintragungen

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2022/119wbl 2022, 409 Heft 7 v. 28.7.2022

§ 3 FBG, § 5 FBG, § 10 FBG, § 18 FBG, § 41 GmbHG, § 44 GmbHG, § 49 GmbHG, § 51 GmbHG

Eine zwar überholte, jedoch vormals zulässige und wirksame konstitutive Eintragung ist weder unzulässig noch unrichtig, da sie die seinerzeit bewirkte und bis zur abändernden Eintragung geltende Rechtslage richtig darstellt.

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