§ 27 Z 4 AngG, § 82 lit f GewO 1859
Verweigert ein Arbeitnehmer einer bettenführenden Krankenanstalt trotz vorheriger Androhung der Entlassung den durch die Covid-19 NotMV dem Arbeitgeber vorgeschriebenen Antigen-Test, liegt der Entlassungsgrund einer beharrlichen Pflichtverletzung vor.