Art 31 Abs 2 GRC, Art 7 Abs 2 RL des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, § 10 Abs 2 UrlG, § 16 AngG, § 82a GewO 1859, § 14 lit g KollV Gastgewerbe/Arbeiter
Der in § 10 Abs 2 UrlG normierte Entfall des Anspruches auf Urlaubsersatzleistung bei unbegründetem Austritt des Arbeitnehmers steht im Widerspruch zu Art 7 Abs 2 Arbeitszeit RL 2003/88 EG und ist nicht mehr anzuwenden.