§ 381 EO, § 914 ABGB, § 915 ABGB
Einer drohenden Verletzung eines Syndikatsvertrags kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Dieser Unterlassungsanspruch ist durch einstweilige Verfügung sicherbar.
§ 381 EO, § 914 ABGB, § 915 ABGB
Einer drohenden Verletzung eines Syndikatsvertrags kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Dieser Unterlassungsanspruch ist durch einstweilige Verfügung sicherbar.