§ 105 ArbVG, § 61 Abs 1 Z 1 ASGG
Wird die Kündigung des Arbeitgebers infolge einer erfolgreichen Kündigungsanfechtungsklage durch das Erstgericht aufgehoben, bleibt das Arbeitsverhältnis vorläufig aufrecht. Der Arbeitnehmer kann daher während dieses Zeitraums keine Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen seinen Arbeitgeber geltend machen.