§ 5 PSG
Die rechtsgeschäftliche Veräußerung der Begünstigtenstellung ist rechtlich unmöglich. Ein Begünstigter kann sein höchstpersönliches Recht nicht mit Wirkung für die Stiftung auf einen anderen zu übertragen.
OGH, 03.08.2021, 8 Ob 101/20s
§ 5 PSG
Die rechtsgeschäftliche Veräußerung der Begünstigtenstellung ist rechtlich unmöglich. Ein Begünstigter kann sein höchstpersönliches Recht nicht mit Wirkung für die Stiftung auf einen anderen zu übertragen.
OGH, 03.08.2021, 8 Ob 101/20s