Die neuen Vorschriften für Tierarzneien traten mit geringfügigen Änderungen am 28. Jänner in Kraft1)1)VO (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der RL 2001/82/EG , ABl L 4/19, 43..
Die wesentlichen Ziele dieser VO sind:
Einrichtung eines modernen, den Neuerungen aufgeschlossenen und zweckmäßigen Rechtsrahmens,