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Plötzlich B2C! Verbrauchervertrag und Qualifikationswechsel

AufsätzeMag. Anton Dirlingerwbl 2022, 121 Heft 3 v. 25.3.2022

Ändert sich nach Vertragsabschluss die Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft einer Vertragspartei, so spricht man von einem Qualifikationswechsel. Praxisrelevanz können Qualifikationswechsel in unterschiedlichsten Bereichen des (Wirtschafts-)Lebens entfalten – neben dem allgemeinen Verbraucherrecht etwa im Gesellschafts- oder Mietrecht. Der Beitrag behandelt verschiedene Konstellationen des Qualifikationswechsels sowie deren rechtliche Folgen und zeigt, wann es dabei ausnahmsweise zu einem Regimewechsel kommt.

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