Ändert sich nach Vertragsabschluss die Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft einer Vertragspartei, so spricht man von einem Qualifikationswechsel. Praxisrelevanz können Qualifikationswechsel in unterschiedlichsten Bereichen des (Wirtschafts-)Lebens entfalten – neben dem allgemeinen Verbraucherrecht etwa im Gesellschafts- oder Mietrecht. Der Beitrag behandelt verschiedene Konstellationen des Qualifikationswechsels sowie deren rechtliche Folgen und zeigt, wann es dabei ausnahmsweise zu einem Regimewechsel kommt.