§ 29 Abs 1 LSD-BG, § 32 Abs 1 Z 1 LSD-BG
In den Fällen der Unterentlohnung (§ 29 Abs 1 LSD-BG) wird dem Kompetenzzentrum LSDB durch § 32 Abs 1 Z 1 LSD-BG ausdrücklich Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren eingeräumt. In einem Mehrparteienverfahren wie dem gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren nach dem LSD-BG wird der Bescheid daher schon mit seiner Zustellung an das Kompetenzzentrum LSDB erlassen und somit bekämpfbar.