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Barabfindung Gesellschafterausschluss GesAusG; Überprüfung; Verzinsung

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2022/8wbl 2022, 47 Heft 1 v. 26.1.2022

§ 2 GesAusG, § 6 GesAusG, § 225c AktG, § 225d AktG, § 225e AktG, § 1000 ABGB

§ 6 Abs 2 GesAusG ist dahin auszulegen, dass nur die Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung, nicht aber die Beurteilung individueller Ansprüche, in das außerstreitige Überprüfungsverfahren nach § 225c ff AktG verwiesen wird.

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