§ 20 EpiG, § 32 Abs 1 Z 5 EpiG, § 32 Abs 4 EpiG, § 111 Abs 1 Z 1 GewO 1994
Die Frage der Schließung des Beherbergungsbetriebs ist von der Frage der Vergütung des Verdienstentgangs zu trennen.
Für die erfolgreiche Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nach § 32 EpiG muss es sich bei dem geltend gemachten Anspruch um einen Vermögensnachteil aus einem für den Anspruchsteller zulässigen Erwerb handeln. Damit ist es für eine Vergütung nach § 32 Abs 1 Z 5 iVm Abs 4 EpiG entscheidend, dass der von einem selbstständig Erwerbstätigen geltend gemachte Vergütungsanspruch aus einem für diesen zulässigen Erwerb stammt.