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Ersatzanspruch nach EpiG und Gewerbeberechtigung

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2022/205wbl 2022, 656 Heft 11 v. 7.11.2022

§ 20 EpiG, § 32 Abs 1 Z 5 EpiG, § 32 Abs 4 EpiG, § 111 Abs 1 Z 1 GewO 1994

Die Frage der Schließung des Beherbergungsbetriebs ist von der Frage der Vergütung des Verdienstentgangs zu trennen.

Für die erfolgreiche Geltendmachung eines Ersatzanspruchs nach § 32 EpiG muss es sich bei dem geltend gemachten Anspruch um einen Vermögensnachteil aus einem für den Anspruchsteller zulässigen Erwerb handeln. Damit ist es für eine Vergütung nach § 32 Abs 1 Z 5 iVm Abs 4 EpiG entscheidend, dass der von einem selbstständig Erwerbstätigen geltend gemachte Vergütungsanspruch aus einem für diesen zulässigen Erwerb stammt.

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