§ 38 UGB
Die Übertragung von Unternehmen fällt unabhängig von ihrer Größe und Eintragung im Firmenbuch unter § 38 UGB.
Ein Unternehmen, das im Wesentlichen aus dem Einsatz der Arbeitsleistung des Inhabers besteht und weder über eine Rahmenorganisation noch ein Warenlager oder eine sonstige Ausstattung verfügt, kann nicht übertragen werden.