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Überprüfungsverfahren; Rechtsmittelverfahren; Äußerungsmöglichkeit; Verzinsung Zuzahlungsbetrag

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2022/174wbl 2022, 589 Heft 10 v. 14.10.2022

§ 225e AktG, § 2 GesAusG, § 6 GesAusG

§ 225e Abs 4 AktG ist insoweit teleologisch zu reduzieren, als ein Rekurs (RevRekurs) eines Antragstellers den übrigen Antragstellern nicht zuzustellen ist. Diese haben auch kein Recht, dazu eine Rekursbeantwortung (RevRekursbeantwortung) zu erstatten.

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