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Unerlaubte Konkurrenztätigkeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2022/172wbl 2022, 587 Heft 10 v. 14.10.2022

§ 82 lit e GewO

Eine der Verwendung beim Gewerbe abträgliches Nebengeschäft liegt vor, wenn ein Arbeiter ohne Einwilligung des Arbeitgebers eine Konkurrenztätigkeit ausübt. Es ist für diesen Entlassungsgrund gleichgültig, wie gut oder schlecht das Nebengeschäft für den Arbeitgeber gewesen wäre und für den Arbeitnehmer war.

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